Direkt zu:

22.10.2020

Ideen für Digitalgesetz Auf DiGA folgt DiPA

Berlin (pag) – Nach den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die kostenerstattende Versorgung gelangen. Das ist in einem weiteren Digitalisierungsgesetz vorgesehen, zu dem die erste Ideensammlung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kursiert.

Die DiPA sollen demnach durch die Soziale Pflegeversicherung finanziert werden. Auch für diese Anwendungen fungiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das bereits für die DiGA zuständig ist, laut der Stichpunkte als Zulassungsbehörde. Apropos DiGA: Das BMG soll die Möglichkeit erhalten, „eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen zu setzen“. Über eine Schnittstelle sollen DiGA-Daten künftig auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) landen. Ferner ist eine Stärkung des Datenschutzes und der Informationssicherheit in den Gesundheits-Apps geplant. Veränderungen in diesen müssen dokumentiert werden. Für die Erprobungszeiten ist eine Flexibilisierung angedacht.

Videosprechstunden und dazugehörende telemedizinische Leistungen sollen künftig auch außerhalb der regulären Sprechstunden abgerechnet und vergütet werden können. Diese neue Möglichkeit gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Heilmittelerbringer und Hebammen. Und der Gemeinsame Bundesausschuss soll beschließen, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch „nach ausschließlicher telemedizinischer Behandlung ausgestellt werden kann“. Der Ausbau der Telemedizin umfasst darüber hinaus Telekonsile unter Krankenhäusern.

Ferner sieht das Papier eine Weiterentwicklung des eRezeptes für Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege vor. Informationen aus dem eRezept wie zum Beispiel Verordnungs- und Dispensierdaten sollen automatisch in die ePA einfließen. Eine weitere Idee: Betäubungsmittel-Rezepte werden digitalisiert.

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird den Plänen zufolge für weitere Leistungserbringer wie zum Beispiel Notfallsanitäter oder Heilmittelerbringer geöffnet. Der Anschluss der privaten Krankenversicherung an die TI gehört ebenfalls zur Ideensammlung.