Pro-Retina-VeranstaltungAugen auf KI richten
Berlin (pag) – Es dürfte Common Sense sein: KI kann den wissenschaftlichen Fortschritt vorantreiben und die Therapieentwicklung beschleunigen. Doch der Automatismus birgt auch Gefahren. Darauf weist der Biochemiker und Ophthalmologe Dr. David Merle bei der Veranstaltung „Berliner Begegnung“ des Selbsthilfevereins Pro Retina hin. Der Titel des Vortrags- und Diskussionsabends lautet „AI-Catcher: KI-Revolution im Gesundheitswesen“.
Als Negativbeispiel zieht Merle, der am University College in London arbeitet, eine andere Branche heran. „Ein Blick in die Luftfahrt lehrt uns, dass Automatisierung zum Verlust von humanen Fähigkeiten geführt hat und tragische Konsequenzen hatte.“ In der Medizin müssten ähnliche Fehler vermieden werden. Zudem warnt er vor einer gewissen Bequemlichkeit: Ältere Ärzte könnten an Expertise verlieren, wenn sie sich zunehmend auf KI verlassen, während der medizinische Nachwuchs diese Expertise gar nicht erst erlernen würde. Merle geht aber nicht davon aus, dass KI klinische Experten ersetzen wird.
Dr. Bettina von Livonius, Oberärztin der Augenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München, betrachtet KI-Alltagshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen. Klar sei, dass Künstliche Intelligenz viele Vorzüge für Mobilität, Unterricht und Beruf bereithält. Doch auch sie warnt vor einer gewissen Bequemlichkeit. „Der Blinde oder der Sehbehinderte darf seine Fähigkeiten nicht verlieren.“ Die Sinne müssten weiter geschult werden.
Unterdessen veröffentlicht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Positionspapier zum KI-Einsatz in Kliniken. „Eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken“, erklärt die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Henriette Neumeyer. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) habe die Infrastrukturfinanzierung unzureichend berücksichtigt; eine weitere Finanzierung, die offene Plattformen und Betriebskosten berücksichtigt, sei in Form eines KHZG 2.0 erforderlich.