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01.10.2020

Vertragstransparenzstelle
 
BAS stellt HzV- und Selektivverträge online
 

Bonn (pag) – Alle Selektivverträge und Verträge der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sind jetzt online hinterlegt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Liste zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das ehemalige Bundesversicherungsamt kommt somit einer Regelung aus dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz nach.
 

Das Gesetz sieht vor, dass das BAS eine Transparenzstelle für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und besonderen Versorgung nach § 140a SGB V einrichtet. „Ich freue mich, dass es dem BAS gelungen ist, die erste Stufe der Transparenzstelle reibungslos und pünktlich zum 30. September 2020 zu errichten“, meint BAS-Präsident Frank Plate. Damit sei ein weiterer und wichtiger Schritt für einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen getan.

Die Vertragstransparenzstelle soll die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich nach § 273 SGB V sichern. Zugleich will das BAS Transparenz über die Verträge der Krankenkassen für Versicherte, Aufsichtsbehörden und die interessierte Fachöffentlichkeit schaffen.

In der ersten Fassung des Verzeichnisses sind laut BAS bereits mehr als 11.000 Datensätze erfasst worden. Das Verzeichnis soll zum 30. September 2021 um weitere Angaben ergänzt werden, unter anderem um den räumlichen Geltungsbereich der Verträge und die Art der beteiligten Leistungserbringer.

Das Verzeichnis finden Sie hier:

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/vertragstransparenzstelle