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17.08.2020

Sozialversicherung BDA schlägt Tarife in der GKV vor

Berlin (pag) – Die „Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) legt Vorschläge zur Begrenzung der Sozialbeiträge vor. Gespart werden soll auch in der Gesundheitsversorgung.

Im Bericht der Kommission ist unter anderem von „Ineffizienzen“ die Rede, „die weitere Kostensenkungen ohne Einbußen bei der Dichte und Qualität der Versorgung erlauben würden“. Dazu zählten beispielsweise die hohe Anzahl an Krankenhausbetten, die unklare Aufgabenteilung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie sehr hohe Arzneimittelpreise. Einen Ausweg aus der Kostenfalle bietet dem Kommissionsbericht zufolge nur ein grundlegender Kurswechsel hin zu einem „strikteren Versorgungsmanagement“. Die Idee: Kassen sollen Selektivverträge mit Niedergelassenen und Krankenhäusern schließen und auf diesem Weg „den Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung mit allen Pflichtleistungen im Rahmen ihrer ,Vollversicherung‘ in der GKV“ garantieren. Die lohnbezogene, paritätische Finanzierung der Beiträge solle sich in Zukunft auf diese Art der Basisverträge beschränken, schlägt die Kommission vor. Wer freie Arzt- und Krankenhauswahl will, soll einen anderen Tarif abschließen können – und dafür „einkommensunabhängige Zusatzbeiträge“ zahlen. Versicherte „müssen die Kostenunterschiede zu Tarifen, die ihnen freiere Wahlmöglichkeiten bieten, sehen und gegebenenfalls auch spüren“, heißt es dazu im Bericht.
Konkrete Änderungen sind auch für den stationären Sektor vorgesehen. So führe etwa die bisherige Bedarfsplanung der Länder zu „Überinvestitionen in die Zahl von Krankenhäusern und Betten, aber zu Unterinvestitionen in die medizintechnische Ausstattung“. Das Ergebnis seien „zu viele kleine, schlecht ausgestattete Krankenhäuser“. Würde das Modell des „konsequenten Versorgungsmanagements“ umgesetzt, würde eine „übergeordnete Bedarfsplanung weitgehend verzichtbar“.
Weil die Länder außerdem ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nicht nachkämen, solle die zweigleisige Krankenhausfinanzierung durch ein GKV-zentriertes, um Steuermittel erweitertes Modell ersetzt werden.

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