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11.07.2018

Bundesversicherungsamt Beirat empfiehlt regionale Variablen für den Morbi-RSA

Bonn (pag) – Das mit Spannung erwartete Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes zu regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs (RSA) liegt vor. Darin empfiehlt der Beirat, in den Morbi-RSA einige regionalstatistische Merkmale als zusätzliche Ausgleichsvariablen einzuführen.

In die engere Auswahl sollten jene Variablen genommen werden, die statistisch gesehen auf die noch verbleibenden regionalen Unter- oder Überdeckungen der Ausgaben der Krankenkassen einen großen Einfluss haben – nachdem das aktuelle Ausgleichsverfahren durchgeführt wurde. „Mit den zehn aussagekräftigsten dieser Variablen können rund zwei Drittel der Unterschiede in den Unter- und Überdeckungen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland erklärt werden“, teilt der Beirat mit. Nehme man weitere regionalstatistischer Merkmale hinzu, reduzierten sich die verbleibenden Unterschiede nur noch unwesentlich. Grundsätzlich hält das neunköpfige Expertengremium die Anreize, die von solchen zusätzlichen Ausgleichsvariablen des Morbi-RSA ausgehen, unter Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsaspekten der Versorgung als akzeptabel.
Allerdings rät es von Modellansätzen ab, die direkt auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte einen Ausgleich von Unter- und Überdeckungen vorsehen.
Der Beirat räumt ein, dass auch mit dem von ihm vorgeschlagenen Modell weiterhin regional „relativ hohe Unterschiede“ zwischen den Zuweisungen des Gesundheitsfonds und den Leistungsausgaben bestehen. Er empfiehlt daher auf mittlere Sicht Regelungen in der regionalen Finanzarchitektur der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu ergänzen.

Zum Hintergrund des Gutachtens: Krankheitslast und Ausgaben in der GKV unterscheiden sich erheblich zwischen den Regionen, daher ist auch die Höhe der Zuweisungen an Kassen aus dem Gesundheitsfonds über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich regional sehr unterschiedlich. Wie der Beirat erläutert, verbleiben allerdings auf regionaler Ebene Unter- und Überdeckungen, also Unterschiede zwischen der Höhe der Zuweisungen und den Leistungsausgaben. Diese regionalen Unterschiede erachtet der Beirat mit Blick auf damit verbundene Anreize zur Risikoselektion sowie aus wettbewerblicher
Perspektive als problematisch.

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