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18.06.2018

Öffentlicher Dienst Berlin will Ärzte mit attraktiven Gehältern locken

Berlin (pag) – Berlin will seinen öffentlichen Dienst attraktiver für Ärzte machen. In Einzelfällen wird es der Verwaltung künftig möglich sein, Mediziner außertariflich und angelehnt an die Gehälter in Unikliniken zu bezahlen.

Berlin fehlt es im öffentlichen Dienst an ärztlichem Fachpersonal. Grund dafür sind die Gehälter, die von der Stadt gezahlt werden. Sie richten sich nach dem allgemeinen Ländertarif und liegen weit unter dem, was Ärzte an Krankenhäusern verdienen. Auf bis zu 1.000 Euro bezifferte der Marburger Bund Anfang des Jahres die Differenz.
Im September 2017 unternahm der Senat einen Vorstoß, die Ärzte im öffentlichen Dienst wie die Kollegen an den landeseigenen Krankenhäusern zu bezahlen. Die Tarifgemeinschaft der Länder lehnte dies aber ab. Nun will Berlin aber wenigstens im Einzelfall ausscheren und Ärzte in der Verwaltung entsprechend den Tarifen in den Unikliniken entlohnen. Eine entsprechende Vorlage der Finanzsenatsverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung habe der Senat in seiner Sitzung am 12. Juni zur Kenntnis genommen, heißt es in einer Mitteilung der Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD).
Im Einzelfall, „wo dies begründet ist“, könnten – wenn die Vorlage beschlossen wird – der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und andere betroffene Dienststellen nach sorgfältiger Prüfung Fachärzten einen Sonderarbeitsvertrag anbieten, der ein außertarifliches Entgelt enthält, das sich in der Höhe nach den Sonderregelungen des Landestarifvertrags für Ärzte an Universitätskliniken richtet. Eine solche Ausnahmeregelung dürfe in Anspruch genommen werden, wenn zum einen klinische Erfahrung und Kompetenzen unverzichtbar sind und zum anderen das Land Berlin „andernfalls nicht mehr gewährleisten kann, die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen und alle sonstigen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind“.
Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hofft, dass die Hauptstadt mit der Regelung künftig ihren Bedarf „schneller und flexibler“ decken kann. Die Bezirke dürften selbst entscheiden, wie sie vorgehen möchten. Gesundheitssenatorin Kolat sagt, dass der ÖGD auf dem Arbeitsmarkt wieder konkurrenzfähig werde. Ihr Ziel sei es, die Einzelfallregel perspektivisch durch eine tarifvertragliche Regelung abzulösen.
Die Regel ist zunächst bis Ende 2020 befristet. Der Hauptpersonalrat muss dem Vorschlag noch zustimmen