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24.01.2022

Personalbemessung Berufsverband spricht sich gegen starre Pflegediagnosen aus

Berlin (pag) – Die Ampel-Koalition will dem Personalmangel in der Pflege kurzfristig mit der Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 begegnen. Dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) geht das nicht weit genug. Er legt ein Positionspapier mit weitreichenden Forderungen zur Personalausstattung und Pflegefinanzierung vor.

Zentrales Kriterium bei der Ausarbeitung einer angemessenen Personalbemessung müsse „der individuelle tatsächliche Pflegebedarf“ der Patienten sein, heißt es im Positionspapier. Nur auf diesem Wege könnten Personalkosten zu 100 Prozent finanziert und damit für Entlastung in den Krankenhäusern gesorgt werden. Eine Algorithmen-basierte Einschätzung des Bedarfs entlang einzelner Pflegediagnosen hält der DBfK dabei für kein geeignetes Mittel. Er plädiert stattdessen dafür, die Einschätzung des Pflegebedarfs den Pflegefachkräften zu übertragen. Der Verband fürchtet, dass anderenfalls wichtige zeitaufwendige Bestandteile der Pflege nur unzureichend abgebildet werden könnten: „Denn professionelle Pflege ist Beziehungsarbeit, ein professionelles Handwerk, Wissenschaft und Kunst und damit weit mehr als eine Aneinanderreihung von einzelnen Pflegeinterventionen.“ Ebenso könnten sogenannte Sekundärleistungen, die im Gegensatz zu den Primärleistungen nicht direkt am Patienten erbracht werden, bei der Bemessung hinten runterfallen.

Ausdrücklich kein Vorbild für die Pflege soll die medizinische Vergütungssystematik sein. „Die Einführung der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) sowie Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) in der Medizin bedeutet keine Notwendigkeit für die Pflege, ein ähnliches System einzuführen und mit der Systematik ärztlicher Leistungen gleichzustellen“, betont der DBfK, der seine ablehnende Haltung unter anderem mit den verschiedenen Zielen und Methoden beider Fachrichtungen begründet.