Hintergrundpapier Betriebskrankenkassen nehmen pflegende Angehörige in den Blick
Berlin (pag) –Immer wieder übersehen und vergessen werden pflegende Angehörige bei den Pflegereformen, moniert der BKK Dachverband (BKK DV) in einem Pressegespräch. Über 84 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Diese deutliche Mehrheit an Pflegepersonen nimmt die Kassenvertretung in einem Hintergrundpapier mit Lösungsvorschlägen in den Blick.
Der Titel des Papiers: „Pflegende Angehörige – übersehen, vergessen, ignoriert“. Den Fokus auf sie zu richten ist dem BKK DV ein „Herzensanliegen“, betont die Vorständin Anne-Katrin Klemm. Einige Forderungen: ein Pflegelohn für pflegende An- und Zugehörige, die Einführung eines Gesamt-Entlastungsbudgets, eine grundlegende Neuausrichtung der Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Orientierung der Ausgaben künftiger Pflegereformen an den Versorgungsanteilen in den Sektoren. Die Betriebskassenvertretung formuliert außerdem: „Es braucht ein Gründungsprogramm, damit Betriebe und Unternehmen Kurzzeit- und Tagespflegen für ihre Mitarbeitenden aufbauen.“
Häusliche Pflege sei nicht nur der mehrheitliche Wunsch von Pflegebedürftigen (90 Prozent), sondern auch das Rückgrat der pflegerischen Versorgungsrealität: Bereits in 2009 werden etwa 69 Prozent zu Hause gepflegt, in 2023 sind es 84 Prozent, Tendenz steigend. Doch politisch liege der Schwerpunkt klar auf stationärer Pflege – damit sei im Laufe der Jahre auch immer mehr Geld in die stationäre Langzeitpflege geflossen. Die Autoren des Papiers erklären: „Allein die Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils wurde mit 2,8 Milliarden Euro geplant und innerhalb von zwei Jahren auf 4,5 Milliarden Euro erhöht.“ Vor der dynamischen Entwicklung verschließe Politik die Augen. Das gehe auf Kosten des ambulanten Bereichs, denn „jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden“, erinnert Klemm.
Große Hoffnung hat sie jedoch nicht, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu „umfassenden Reformen“ komme. Bei der aktuell debattierten „stambulanten Versorgung“ fehle es noch an einer ausdifferenzierter Definition – derzeit seien unterschiedliche Lesarten im Umlauf, denen zuweilen die Gefahr von Doppelstrukturen und -finanzierung innewohnt.