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18.03.2020

Spahn im Bundestag BfArM darf weiter keine tödlichen Medikamente ausgeben

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bleibt dabei: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darf weiterhin nicht den Anträgen von Suizidwilligen entsprechen, ihnen eine Erlaubnis zum Kauf von Natrium-Pentobarbital zu erteilen.

Im Bundestag sagt Spahn auf Fragen von Abgeordneten zum jüngsten Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass im Ministerium diese Entscheidung noch „ausgewertet“ werde. Spahn deutet an, dass eine Verpflichtung des BfArM zur Erlaubnisterteilung im Einzelfall, wie sie das Bundesverwaltungsgericht noch ausgesprochen hatte, nach dem Karlsruher Urteil  weggefallen sein könnte.
Seine Argumentation: Wenn Sterbehilfe nun erlaubt sei,  sei die Bundesbehörde nicht mehr die einzige und letzte Anlaufstelle für Suizidwillige. Spahn wörtlich: „Das heißt, über die Frage, welche Notwendigkeit zur Abhilfeschaffung – weil man sonst überhaupt keinen Zugang zur Sterbehilfe hätte – überhaupt noch gegeben ist, nachdem das nach momentaner Rechtslage jetzt mehr oder weniger völlig ungeregelt ist, muss man auch reden.“
Der Minister betont, dass er sich mit der Tatsache schwer tue, „dass Beamte – wahrscheinlich nach politischer Anweisung des Ministers – darüber entscheiden, nach welchen Kriterien der Staat Medikamente zur Selbsttötung ausgeben darf oder nicht.“

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