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25.03.2020

Ungleichverteilung BfArM kontingentiert Arzneimitteleinkauf

Bonn/Berlin/Ludwigshafen (pag) – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine allgemeine Anordnung zur Kontingentierung erlassen. Hintergrund dafür ist eine aktuell „übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln“.

Diese Bevorratung führe zu einer Ungleichverteilung, so das Bundesinstitut. In seiner allgemeinen Anordnung „zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung)“ werden pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dazu aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu liefern. Der zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung notwendige Lieferumfang wird in der Verordnung für öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken sowie den pharmazeutischen Großhandel festgelegt. Das BfArM betont ausdrücklich, dass die gewählten Beschränkungen und insbesondere die gewählten Bevorratungszeiträume notwendig und angemessen seien. Die Maßnahmen gelten für den Zeitraum der Corona-Pandemie.
Stichwort Lieferengpässe: Diese haben sich im vergangenen Jahr – also ohne Einfluss des Coronavirus, wie die ABDA betont – auf 18 Millionen Packungen fast verdoppelt. 2018 waren es 9,3 Millionen Medikamente, 2017 sogar nur 4,7 Millionen Arzneimittel gewesen. Die Gesamtzahl der in den Apotheken auf Rezept abgegebenen Medikamente sei derweil in allen drei Jahren bei etwa 650 Millionen konstant geblieben. Das ergibt eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts auf Basis von Abrechnungen der Apotheken mit den gesetzlichen Krankenkassen. „Dabei werden nur Rabattarzneimittel berücksichtigt, weil dort das Rezept entsprechend gekennzeichnet ist, sodass das wahre Ausmaß von Lieferengpässen sogar noch unterschätzt wird“, erläutert die ABDA.
Unterdessen haben viele Krankenkassen angesichts der Corona-Krise die Regelungen zur Abgabe von Rabattarzneimitteln gelockert. Das teilen etwa die AOK Bayern, die BKK Pfalz sowie die Ersatzkassen mit. Dadurch sollen mehrfache Apothekenbesuche – gerade von älteren Menschen – verhindert und das Personal entlastet werden.