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30.09.2024

GesetzeslesungBIPAM-Diskussion erreicht Bundestag

Berlin (pag) – In der ersten Lesung zum Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit hagelt es im Bundestag Kritik von der Opposition. Ein Streitpunkt ist die Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI), das Kompetenzen an das zu gründende Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) abgeben soll.

BIPAM – selbst innerhalb der SPD-Fraktion rümpft man ob des Namens die Nase. Zu sperrig, findet die Abgeordnete Nezahat Baradari. „Ich würde ,Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit‘ bevorzugen“, teilt sie die Meinung des Bundesrats. Ansonsten steht sie hinter dem Gesetzentwurf, der die Gründung des BIPAM zum Kern hat. Dieses soll als Bundesoberbehörde die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des RKI übernehmen – zum Beispiel das Feld nicht-infektiöse Krankheiten.

Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) will mit dem BIPAM Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz vorbeugen, die er als die „drei apokalyptischen Reiter“ bezeichnet. Dazu sollen Daten und Studien des RKI, die Aufklärungsarbeit der BZgA und die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Kommunen verzahnt werden. „Dieser Dreiklang wird erreichen, dass wir bestehende Ressourcen viel besser nutzen können.“

Dr. Georg Kippels (CDU) stört besonders die Umstrukturierung des RKI. „Sie reißen aus dem RKI die wichtige Abteilung 2 – Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring – heraus“, kritisiert er. „Hier kommt eine künstliche Trennung zwischen den nichtübertragbaren und den übertragbaren Krankheiten zustande.“ Außerdem zweifelt er die Unabhängigkeit des BIPAM an, vermisst die Einbindung der Länder und wundert sich, dass das Projekt noch kein Preisschild im Haushaltsplan hat, schließlich soll das neue Institut bereits Anfang 2025 an den Start gehen.

Kathrin Vogler (Linke) glaubt nicht, dass die Morbiditätsschere zwischen arm und reich geschlossen werden kann. Die Auswirkungen von Lebensverhältnissen, Arbeitsbedingungen, Ernährung und Freizeitgestaltung auf die Gesundheit würden im Gesetz nicht adressiert, bemängelt sie in im Kurzinterview mit der Presseagentur Gesundheit. Wie Kippels stört sie, dass das RKI an der Grenze zwischen infektiösen und nicht-infektiösen Krankheiten gespalten wird – aus zwei Gründen. „Erstens: Vorerkrankungen machen vulnerabel für Infektionskrankheiten. Und zweitens ist es auch umgekehrt so, dass Infektionskrankheiten zu langfristigen chronischen Folgeerkrankungen führen können.“

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