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18.06.2024

Öffentliche GesundheitBIPAM – ein konsequenter Paradigmenwechsel?

Berlin (pag) – Die Ankündigung eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit im Koalitionsvertrag weckte große Hoffnungen. Als Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) dann das BIPAM inklusive eines filetierten Robert Koch-Instituts (RKI) angekündigt hat, folgte eine noch größere Ernüchterung bei nahezu allen Akteuren. Jetzt konkretisiert ein neuer Referentenentwurf die Pläne des Ministers.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ nennt folgende Kernaufgaben des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM):

•           Gesundheitsberichterstattung des Bundes, einschließlich Gesundheitsmonitoring,

•           Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt, durch freiwillige Kooperation und Vernetzung mit Akteuren der Öffentlichen Gesundheit,

•           evidenzbasierte, zielgruppenspezifische, insbesondere auf vulnerable Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Kommunikation im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit,

•           Stärkung der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten, Stärkung der Gesundheitsförderung und der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung, jeweils im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes,

•           wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit mit Institutionen auf europäischer und internationaler Ebene, einschließlich Unterstützung bei der Entwicklung von Leitlinien und Standards, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt.

Im BIPAM sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklären auf- sowie Teile des RKI übergehen. Das Gesetz kostet den Bund einmalig 19,3 Millionen Euro, der Betrag wird vor allem mit dem Aufbau eines Kinder- und Jugendpanels, der IT-Infrastruktur und der Anbindung an die sichere Arbeitsumgebung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte begründet. Hinzu kommen ab 2025 laufende jährliche Mehrausgaben in Höhe von rund 30 Millionen Euro.

Mit dem neuen Institut, das zum 1. Januar 2025 mit Sitz in Berlin und Köln eingerichtet wird, soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden. Die Pandemie habe verdeutlich, dass für die Gesundheitsversorgung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung der ambulante und stationäre Sektor sowie der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gleichermaßen systemrelevant seien, so die Gesetzesbegründung.

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