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29.05.2019

Netzwerke für Gesundheit BKK-Dachverband fordert umfassende SGB-V-Reform

Berlin (pag) – 30 Jahre nach dem Mauerfall hält es der BKK-Dachverband an der Zeit, weitere Mauern einzureißen: jene zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Das Sozialgesetzbuch V müsse grundlegend reformiert werden, auch eine engere Verzahnung mit der Sozialhilfe sei notwendig. Der Mensch zerfalle schließlich nicht in gesundheitliche und soziale Leistungen, heißt es auf der Pressekonferenz des Kassenverbandes.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) bilde die analoge sektorale Welt ab. In dieser gebe es nicht nur zwischen der Welt der niedergelassenen Ärzte und den Krankenhäusern eine Mauer, sondern beispielsweise auch zwischen der kurativen Versorgung und der Prävention, Reha sowie Pflege. Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes, fordert deshalb ein „Umdenken an vielen Stellen“, um ein Gesundheitssystem zu schaffen, dass von Nutzer- bzw. Patienteninteressen geleitet wird. Dafür sei es nötig, das SGB V grundsätzlich zu reformieren, sagt Knieps in Berlin anlässlich der Vorstellung des BKK Gesundheitsatlas 2019. Auf den Weg bringen könnte dies eine Enquetekommission des Deutschen Bundestages, um politische Visionen und Leitvorstellungen für ein Gesundheits- und Sozialwesen zu entwickeln, schreibt Knieps in dem Atlas.  

Mauern eingerissen werden müssten zuallererst zwischen den Sektoren, für die unterschiedliche Honoraranreize und Planungsvoraussetzungen gelten. Integrierte Versorgungsverträge sollten im neuen SGB im Mittelpunkt stehen, fordert Knieps. Überarbeitet werden müsste unter anderem auch das ärztliche Vergütungsrecht, das sich inzwischen zu einem „Gebäude aufgetürmt“ habe, das keiner mehr versteht. Grundlegend neues verlangt der BKK-Vorstand auch bei digitalen Instrumenten und Anwendungen: Hier müsse endlich der Erlaubnisvorbehalt weg, so Knieps. Stattdessen müsse es heißen: „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.“ Für überholt hält der Verbandsvorstand ebenso die Trennung zwischen Krankenversicherung und Sozialhilfe und die Zersplitterung in verschiedene Zuständigkeitsbereiche. „Der Mensch zerfällt nicht in gesundheitliche und soziale Leistungen“, plädiert Knieps für eine engere Verzahnung dieser Bereiche.

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