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21.09.2018

Bundesregierung BMG plant eigenes Gesetz für mobilen Zugriff auf die eGK

Berlin (pag) – Die Bundesregierung trägt der technischen Entwicklung Rechnung und sorgt für den mobilen Zugriff via Smartphone und Tablet auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Krankenkassen werden in die Pflicht genommen, ab 1. Dezember 2019 jede Versichertenkarte mit einer kontaktlosen Schnittstelle auszurüsten.

Mit dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein „Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle“ soll die NFC-Technik (Near Field Communication), die heute bei vielen EC-Karten verwendet wird, auch im deutschen Gesundheitswesen zum Einsatz kommen. Versicherte haben ab dem Stichtag Anspruch auf eine solche mobilfähige Karte.
„Mithilfe der kontaktlosen Schnittstelle können die Versicherten in Zukunft die elektronische Gesundheitskarte mit einem mobilen Endgerät benutzten, ohne ein zusätzliches Kartenlesegerät verwenden zu müssen“, heißt es in dem Entwurf. Damit werde es dem Versicherten möglich, auf medizinische Daten der elektronischen Patientenakte (ePA), die mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, zuzugreifen. Außerdem könnten sich die Versicherten gegenüber einer telemedizinischen Anwendung, einer Anwendung der Krankenkasse oder einer weiteren Anwendung der Telematikinfrastruktur leichter mit der eGK authentifizieren. Für die Ärzte gelte dies „perspektivisch“. Auch sie sollen künftig auf dort gespeicherte Daten zugreifen können. Neben der mobilen Schnittstelle sollen die Karten nach dem Gesetz aber auch weiterhin über eine „kontaktbehaftete“ Schnittstelle verfügen, so lange vor allem bei Ärzten die Lesegeräte nur über diese Schnittstellen funktionieren.
Bis zu 60 Millionen Euro betragen die geschätzten Mehrkosten laut Bundesministerium für Gesundheit insgesamt, die der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten fünf Jahren entstehen.

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