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20.09.2018

Rückkehr in den Beruf BMG prüft Einführung von Teilkrankengeld

Berlin (opg) – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit die Einführung der Teilarbeitsfähigkeit beziehungsweise des Teilkrankengeldes. Bereits 2016 hatte das Ministerium das IGES-Institut beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Die Wissenschaftler sollten ergründen, ob das Modell der Teilarbeitsfähigkeit und des Teilkrankengeldes Vorteile bringt. Es sieht für Langzeitkranke einen schrittweisen Wiedereinstieg vor. Die Anzahl dieser Versicherten ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Eine besondere Zunahme sei zum Beispiel bei den psychischen Erkrankungen zu verzeichnen. Ziel des BMG: Für diese Versicherten Rahmenbedingungen für den Erhalt oder die Wiedererlangung ihrer Erwerbsfähigkeit zu schaffen. Die Einführung des Modells sei dabei eine denkbare Option.
Konstatiert werden in der Expertise mit Blick auf Teilarbeitsmodelle in Schweden und Finnland durchweg positive Effekte in Bezug auf eine schnellere Rückkehr in den Beruf, eine höhere Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr und eine Vermeidung von Frühverrentung und längerfristiger Arbeitsunfähigkeit. Die stufenweise Wiedereingliederung in Deutschland enthalte zwar bereits zahlreiche Elemente einer Teilkrankschreibung, die Arbeitnehmer seien jedoch weiter voll krankgeschrieben, erhielten weiter volles Krankengeld und hätten keinen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt. Die Gutachter empfehlen einen grundlegenden Perspektivwechsel – sehen aber Probleme bei der Umsetzung.
Die finanziellen Entlastungen der Kassen werden von 50 Millionen bis hin zu mehr als einer Milliarde Euro geschätzt, für versicherte Arbeitnehmer auf knapp 16 Millionen Euro bis rund 332 Millionen Euro. Und die Arbeitgeber? Hier bleibt ein großes Fragezeichen. Bei Umsetzung des Konzepts bedürfte es einer Gesetzesregelung, so das BMG.
Vor Kurzem hat auch der Marburger Bund die Einführung einer Arbeitsminderungsbescheinigung vorgeschlagen.