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08.01.2019

Gesetzentwurf BMG reformiert Ausbildung für Psychotherapeuten

Berlin (pag) – Nach dem viel kritisierten Erstaufschlag der Vorgänger-Regierung zu einer Psychotherapeuten-Ausbildungsreform im Sommer 2017 legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt einen neuen Referentenentwurf vor. Die Ausbildung wird an das Bachelor-Masterstudium-System angeglichen, eine Vergütung der Weiterbildung sichergestellt.

Künftig soll es einen dreijährigen Bachelor- und einen zweijährigen Masterstudiengang samt strukturierter Weiterbildung – analog zu jener der Ärzte – geben. Am Ende steht die Approbation als Voraussetzung für den Berufszugang. Das Studium soll auf die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie zugeschnitten, Überschneidungen mit dem Psychologiestudium reduziert, der Versorgungszugang bundesweit einheitlich geregelt und an andere Heilberufe angepasst werden.
Die finanzielle Situation für angehende Therapeuten verbessert sich: Bisher mussten sie nach einem erfolgreich absolvierten Erststudium – Psychologie oder Pädagogik – für die Fachausbildung selbst aufkommen, da sie keinen Anspruch auf eine Bezahlung hatten. Die übliche Beschäftigung als Praktikant nach der Approbation wird abgeschafft. An das Studium soll nun eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten für Erwachse oder Kinder- und Jugendliche im Angestelltenverhältnis inklusive Assistenzgehalt anschließen, sie wird noch von Bundespsychotherapeutenkammer und Landeskammern ausgearbeitet. Die Entscheidung für eine Spezialisierung zum Fachtherapeuten für Erwachsene oder Kinder trifft der Anwärter erst in der Weiterbildung – die bislang zwei Berufe der Psychotherapie werden zu einem gemeinsamen Berufsbild zusammengeführt.  
Ärzte, die neben ihrer medizinischen Tätigkeit zusätzlich als Therapeut arbeiten, dürfen die Bezeichnung weiter neben ihrer anderen Berufsbezeichnung führen.
Befürchtungen der Ärzteschaft, es werde ein neuer psychotherapeutischer Arztberuf geschaffen, erteilt das Ministerium eine Absage. Die Aufgabenstellung ändere sich nicht grundlegend.

Bis zum 30. Januar haben die Verbände Zeit zur Stellungnahme. Laut BMG könne das Gesetz Mitte 2019 verabschiedet und 2020 in Kraft treten.