Direkt zu:

13.09.2019

Pflegepersonal BMG setzt neue Untergrenzen fest

Berlin (pag) – Ab 2020 gelten auch für Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Units und die neurologische Frührehabilitation Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). Das legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun in einer Ersatzvornahme fest. Im Vorfeld konnten sich der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht einigen.

So sehen die neuen PpUG aus: In der Herzchirurgie kommen auf eine Pflegekraft sieben Patienten, in der Nachtschicht 15. In der Neurologie sind es zehn Patienten pro Mitarbeiter am Tag und in der Nacht 20. Eine Pflegekraft kümmert sich in den Stroke Units um drei Patienten in der Tagschicht, in der Nachtschicht um fünf. Für die neurologische Frührehabilitation ist das Verhältnis 1:5 am Tag und 1:12 in der Nacht.
Auch die bereits existierenden PpUG sollen sich ändern: Ab 2021 kommen in der Intensivmedizin tagsüber auf eine Pflegekraft zwei, nachts drei Patienten. Derzeit sind es 2,5 und 3,5. Für 2020 gelten allerdings die Untergrenzen dieses Jahres. Im kommenden Jahr legt das BMG in der Kardiologie ein Verhältnis von 1:10 tagsüber (derzeit: 1:12) bzw. 1:20 nachts (derzeit: 1:24) fest. Außerdem will das BMG unterbinden, dass Klinken Personal aus anderen Abteilungen für pflegeintensive Stationen abberufen.
„Dass bundesweit geltende Untergrenzen – zumal wenn sie sich am Personalbestand der am schlechtesten ausgestatteten Krankenhäuser orientieren – keine Verbesserung von Pflegequalität bringen und nicht einmal verlässliche Sicherheit bieten, muss jedem einleuchten“, reagiert Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), auf die Ersatzvornahme. Die PpUG nur für wenige Bereiche einzuführen, sei ein weiterer Fehler gewesen. Bienstein: „Seit Januar 2019 bekommen Patientinnen und Patienten wie Pflegefachpersonen die negativen Folgen zu spüren.“ Untergrenzen seien keine Lösung. Der DBfK setzt sich für ein Pflegepersonalbemessungssystem ein.

Verwandte Artikel