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06.11.2019

Gutachten BMG will Heilpraktikerberuf unter die Lupe nehmen

Berlin (pag) – Der Heilpraktikerberuf steht vor einer kritischen Prüfung, selbst die Abschaffung könnte Realität werden. Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag geben.

„Gibt es […] die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen? Was wäre in einem solchen Fall zu beachten?“, heißt es in der Leistungsbeschreibung zum Gutachten. Darüber hinaus will das BMG klären lassen, ob die Existenz zweier Heilberufe – Arzt und Heilpraktiker – mit Bundesrecht vereinbar ist. Auch ob sich die Heilpraktikerausbildung an die für Mediziner orientieren soll, wird nach Wunsch des Ministeriums Gegenstand des Gutachtens.
Zwar seien durch das Pflegestärkungsgesetz III bundesweit verbindliche Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung eingeführt worden, doch offensichtlich sieht das BMG weiteren Handlungsbedarf. „Trotz dieser Maßnahmen steht das Berufsbild des Heilpraktikers wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum, wobei angesichts einer fehlenden Reglementierung der Ausbildung sowie der heilkundlichen Befugnisse, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben, regelmäßig eine Stärkung der Patientensicherheit gefordert wird.“ Das Gutachten soll das Heilpraktikerrecht umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts hätte.
Der oder die Gutachter sollen nach drei Monaten das BMG über den Stand der Arbeit informieren. Die Überprüfung wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart.
„Wird das Gutachten rechtlich objektiv geschrieben, werden es die Apologeten des Untergangs unserer Arbeit schwerer haben“, reagiert der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker auf die Ausschreibung. „Geht der Gesetzgeber einen Weg, den wir nicht mittragen können, bleibt uns u.a. der Weg zum Bundesverfassungsgericht.“