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10.08.2020

Versorgungsverbesserungsgesetz BMG will Pädiatrie und Geburtshilfe fördern

Berlin (pag) – Mit dem geplanten Versorgungsverbesserungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem Pädiatrie und Geburtshilfe fördern sowie erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge auf den Weg bringen.

Nach Ansicht des BMG bestehe Bedarf zur weiteren Öffnung der selektivvertraglichen Regelungen für Versorgungsinnovationen. „Insbesondere mit der Förderung neuer Versorgungsformen durch den Innovationsfonds kann auch bei Überführung wirksamer Elemente in die Regelversorgung ein Interesse der Krankenkassen, ihrer Versicherten und der beteiligten Leistungserbringer bestehen, erprobte Projektstrukturen selektivvertraglich auf freiwilliger Basis weiter zu führen“, schreibt das Ministerium.
Die Kinder- und Jugendmedizin soll in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser aufgenommen werden. Die Förderliste für 2021 steht zwar schon fest, das BMG plant aber eine einmalige Erweiterung dieser bis zum 31. Dezember, sodass für das kommende Jahr auch Kinderkliniken und pädiatrische Fachabteilungen berücksichtigt werden können.
Ein Hebammen-Förderprogramm soll die Versorgung von Schwangeren in der stationären Geburtshilfe verbessern und zur Entlastung von Hebammen führen. Vorgesehen ist eine Betreuungsrelation von Geburtshelferinnen zu werdenden Müttern im Regelfall von eins zu zwei und im Idealfall von eins zu eins. Das Programm laufe von 2021 bis 2023. Eingeplant sind insgesamt rund 200.000 Euro zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Die bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildeten Hebammen […] entstehenden Personalkosten werden für die Jahre 2021, 2022 und 2023 bis zu einem Umfang von 0,5 Vollzeitstellen pro 500 Geburten in einem Krankenhaus finanziert“, heißt es im Entwurf.
Außerdem soll in vollstationären Pflegeeinrichtungen das „Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs […] auf den Weg gebracht werden“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert, dass die Kliniken dabei nicht berücksichtigt würden. Außerdem ziele das Hebammen-Förderprogramm nur auf größere Häuser ab.

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