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28.06.2023

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz BMG will Patientenveto im G-BA

Berlin (pag) – Gesundheitskioske, -regionen und Primärversorgungszentren – diese Punkte packt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) an, dessen Referentenentwurf nun vorliegt. Weitere Reformen betreffen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie Kranken -und Pflegekassen.

Der GVSG-Entwurf sieht vor, dass Berufsorganisationen der Pflege im G-BA ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Pflegethemen bekommen. Die Patientenvertretung kann künftig eine Beschlussfassung im Plenum einmalig verhindern. Kranken -und Pflegekassen werden verpflichtet, Kennzahlen und Informationen ihrer Leistungen transparent zu machen. Dadurch soll ein „übersichtliches und niedrigschwelliges digitales Informations- und Vergleichsangebot“ geschaffen werden.

Stichwort Gesundheitskiosk: Will eine Kommune einen solchen eröffnen, müssen die Kassen das Angebot mit der Stadt oder Gemeinde auf die Beine stellen. Die Krankenkassen sollen dabei 74,5 Prozent der Gesamtkosten, die private Krankenversicherung 5,5 und die Kommunen 20 Prozent tragen. Ein Kiosk kostet nach BMG-Berechnungen jährlich 400.000 Euro.

Eine oder mehrere Kommunen können künftig sogenannte Gesundheitsregionenverträge mit den Krankenkassen als Partner schließen. Dieser „stellt eine alternative Organisation der Regelversorgung ohne Einschreibepflicht der Versicherten und mit Beibehaltung der freien Arzt- und Leistungserbringerwahl dar“, heißt es.

Eine bessere hausärztliche Versorgung will Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) durch die Primärversorgungszentren erreichen. Gründer können Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Berufsausübungsgemeinschaften sein. Diese Einrichtungen „bieten neben der regulären hausärztlichen Versorgung ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot an, das insbesondere den besonderen medizinischen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten gerecht wird“, so das BMG. Vorgesehen ist eine Kooperation mit Fachärzten und anderen Leistungserbringern.

Außerdem will Lauterbachs Haus die Gründung kommunaler MVZ in Form von GmbH erleichtern. Die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen sollen dafür der Höhe nach begrenzt werden.