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27.11.2018

Abrechnungsstreit BMG will zwischen Kassen und Kliniken vermitteln

Berlin (pag) – Der Streit zwischen Krankenkassen und Kliniken um die verkürzte Beanstandungsfrist von Krankenhausabrechnungen geht weiter. Nun will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vermitteln. Ein Gespräch soll zeitnah stattfinden. Die Neuregelung findet sich im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Statt bisher vier haben die Kassen ab 1. Januar 2019 nur noch zwei Jahre Zeit, Rechnungen rückwirkend anzufechten.

Alle Seiten hoffen, dass Krankenkassen und Krankenhäuser wieder zu einem besseren Miteinander finden“, sagt BMG-Pressesprecher Hanno Kautz auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit. Mit dem Termin reagiert das Ministerium auf ein Schreiben des Verbands der Ersatzkassen. Dieser schlägt ein Mediationsgespräch vor.

Kurz nachdem das PpSG den Bundestag passiert hat, setzte eine Klagewelle der Krankenkassen bei den Sozialgerichten ein. Damit wollten die Kassen die noch geltende Regelung nutzen. Es gehe darum, „die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler nicht zu verlieren“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, vergangene Woche. Das erzürnte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Vorgehen der Kassen sei „schamlos“, beschwerte sich DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Den Kassen gehe es darum, „Rechnungen für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der Schlaganfallversorgung zu kürzen, die von den Krankenhäusern ordnungsgemäß und im Interesse der Patientinnen und Patienten erbracht wurden.“
Nun zeigt sich die DKG erleichtert. „Wir sind selbstverständlich bereit, konstruktiv nach einer Lösung zu suchen“, freut sich Gaß über das Gesprächsangebot aus dem BMG. Auch von Stackelberg sagt im Vorfeld, dass die Kassen weiterhin bereit seien, die Fälle im konstruktiven Dialog zu klären. Dies gehe auch, ohne die Gerichte abzuwarten.

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