Direkt zu:

12.03.2025

ArztreportBoomer-Krankheit Hautkrebs

Berlin (pag) – Innerhalb des Zeitraums 2005 bis 2023 sind Hautkrebserkrankungen rapide angestiegen. Das geht aus dem Barmer-Arztreport hervor. Demnach hat sich der schwarze Hautkrebs seit 2005 verdoppelt, die weiße Variante sogar fast verdreifacht.

2023 erhalten laut Report rund 417.400 Menschen die Diagnose malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs). 2005 sind es noch gut 188.600. Bei rund 1,8 Millionen Menschen entdecken Ärzte 2023 nicht-melanotischen, also weißen Hautkrebs. 2005 liegt die Zahl lediglich bei 630.000. Vor allem die Generation der Babyboomer ist betroffen. Im Arztreport registriert die Ersatzkasse in den Geburtsjahrgängen ab Ende der 1950er-Jahre steigende Risiken – besonders beim weiblichen Bevölkerungsanteil. „Deutlich wird eine immer frühere Diagnosestellung in später geborenen Jahrgängen. Frauen des Jahrgangs 1965 waren bereits in einem rund zehn Jahre jüngeren Alter zu ähnlichen Anteilen von der Diagnose schwarzer Hautkrebs betroffen wie Frauen des Jahrgangs 1955“, hält Prof. Joachim Szecsenyi, Autor des Reports und Geschäftsführer des aQua-Instituts, fest. „Die Generation der Babyboomer wurde in den Nachkriegsjahren von ihren Eltern sehr sorglos, aber auch ahnungslos der Sonne ausgesetzt“, erläutert Barmer-Chef Prof. Christoph Straub. „Es galt als gesund, sich in der Sonne zu bewegen. Es galt als gesund, braun zu sein.“ Das Hautkrebsrisiko sei zwar bekannt gewesen, aber unterschätzt worden. Das rächt sich. Denn, so Straub: „Die Haut hat ein Gedächtnis.“ Spätestens bei den Jahrgängen nach 1980 scheint das Risiko aber laut Arztreport wieder zu sinken.

Die Ersatzkasse registriert außerdem einen Anstieg der Sterblichkeit im Beobachtungszeitraum. Laut Statistischem Bundesamt, auf dessen Daten sich der Arztreport bezieht, wird 2023 bei rund 3.200 Menschen die Todesursache Maligne Melanome angegeben – eine Steigerung um 36 Prozent. An weißem Hautkrebs sterben 1.300 Menschen – ein Anstieg um 141 Prozent. 

Angesichts dieser Zahlen rät Straub zum Hautkrebsscreening. Dieses ist seit 2008 GKV-Regelleistung, auf die Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch haben. 

Verwandte Artikel