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25.03.2019

Arzneimittelversorgung BPI fordert Reform der Rabattverträge

Berlin (pag) – Durch Rabattverträge hat sich eine Marktkonzentration ergeben, die die Arzneimittelversorgung gefährdet. Dieser Auffassung ist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Vor Journalisten stellt er ein Gutachten vor, das drei Vorschläge macht: Mehrfachvergabe; mindestens ein Anbieter mit Produktionsstätte in Europa und ein Verbot von Rabattverträgen für versorgungsrelevante Wirkstoffe bei weniger als vier Anbietern.

„Lieferengpässe nehmen zu und können immer seltener aufgefangen werden“, sagt Nils Hußmann von der mit dem Gutachten „Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge“ beauftragten Anwaltskanzlei Kozianka & Weidner. In den letzten zwölf Monaten hätte es 262 Lieferengpässe gegeben, hält der vom BPI eingeladene Prof. Bernhard Wörmann fest. Der medizinischer Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie beruft sich auf Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Durch eine Mehrfachvergabe der Krankenkassen an mindestens drei Anbieter versprechen sich die Gutachter eine größere Versorgungssicherheit. Hat einer der Zuschlagsempfänger seine Produktionsstätte in Europa, stärke das die Versorgungsunabhängigkeit. Das Rabattverbot für versorgungsrelevante Wirkstoffe sorge zudem für den Schutz der Anbietervielfalt.
„Die Krankenkassen stehen in der Verantwortung“, findet BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Zentgraf. Großtmögliche Einsparungen zu erzielen, widerspreche dem Wirtschaftlichkeitsverbot nach § 12 Abs. 1 SGB V. Dort heißt es, dass die Leistungen der Kassen „ausreichend“ sein müssen. „Durch eine nicht substituierbare Arzneimittelversorgung werden die Heilungs- und Behandlungschancen des Patienten verschlechtert, sodass keine ausreichende Arzneimittelversorgung mehr vorliegt“, argumentiert der BPI.
Die AOK Plus dagegen meint, dass sich die Rabattverträge bewährt hätten. Sie „werden von der großen Mehrheit der Versicherten akzeptiert“, teilt die Kasse mit. „Außerdem sind sie ein äußerst wirksames Instrument zur aktiven Ausgabensteuerung.“

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