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13.12.2022

Neugründung Bündnis fordert Reform des Rettungsdienstes

Berlin (pag) – Schlechte Arbeitsbedingungen und wenig politische Mitsprache: Der Rettungsdienst ist unzufrieden mit seiner aktuellen Situation. Sechs Verbände haben sich darum zum Bündnis Pro Rettungsdienst zusammengeschlossen und stellen ihre politischen Forderungen vor.

Der Rettungsdienst steckt in einer Krise. Es gibt zu viele Einsätze und zu wenig Personal. „Das System ist schon gekippt“, sagt Oliver Hölters, Vorstandsmitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, bei der Vorstellung des neugegründeten Bündnis Pro Rettungsdienst. Einsätze hätten um 20 Prozent zugenommen, berichtet Frank Flake, zweiter Vorsitzender beim Deutschen Berufsverband Rettungsdienst. Es handele sich zunehmend um Bagatelleinsätze, also Fälle, bei denen eine ambulante Behandlung ausreichen würde. Diese landeten auch beim Rettungsdienst, da die Qualität der ambulanten Versorgung durch den Fachkräftemangel „deutlich abgenommen“ habe.

Vertragsärzte sollen von der Leitstelle verpflichtet werden können, Nicht-Notfälle ambulant zu versorgen, lautet eine Forderung. Eigentlich sollte dies ohnehin im Rahmen des Bereitschaftsdienstes geschehen. „Hier muss der Gesetzgeber deutlich mehr darauf achten, dass das auch passiert“, sagt Flake. Den angestiegenen Einsätzen stehe eine „nie dagewesene Berufsflucht“ gegenüber. 15 bis 20 Einsätze pro 24-Stunden-Schicht seien normal, was dazu führe, dass Pausenzeiten nicht mehr eingehalten werden könnten. Notfallsanitäter haben eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. „Das müssen wir ändern“, verlangt Flake.

Außerdem wird eine Aufhebung der Transportverpflichtung gefordert. Nicht jeder, der den Notruf wählt, muss ins Krankenhaus, sagt Hölters. Das würde auch die Notaufnahmen entlasten. Eine Vernetzung von 116117 und 112 könnte nach Ansicht der Bündnispartner dazu führen, dass Patienten mit leichten Beschwerden beim ärztlichen Notdienst und nicht im Rettungswagen landen. Hauptanliegen ist es, „den Rettungsdienst als relevanten Bestandteil des Gesundheitswesens anzuerkennen“ und ins SGB V aufzunehmen. Hölters: „Momentan steht der Rettungsdienst als reine Transportleistung im Gesetz.“

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