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27.05.2024

Bürgergeldempfänger-PauschaleBund zahlt nur 39 Prozent

Berlin (pag) – Nur für etwa ein Drittel der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger kommt der Staat auf. Dies ist zentrales Ergebnis eines IGES Gutachtens. Damit vernachlässigt der Bund seine Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, kritisiert der GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

Das IGES Gutachten widmet sich der Deckungsquote von Einnahmen und Ausgaben der GKV für hilfebedürftige erwerbsfähige Bürger in 2022. In jenem Jahr entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen den Bundeshaushalt mit 9,2 Milliarden Euro. Noch höher dürfte der Wert in 2023 und für dieses Jahr liegen, erwartet der GKV-SV. Dessen Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer moniert: „Hier spart der Bund zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Eine Konsequenz: die Beitragserhöhungen zu Jahresbeginn. „Mit einer ausreichenden Finanzierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können“, so Pfeiffer.

Lediglich 39 Prozent der Kassenausgaben für Bürgergeldempfänger durch die für diesen Personenkreis gezahlten Beiträge decke der Bund in 2022. Der Projektleiter Gesundheitspolitik am IGES Institut Dr. Richard Ochmann erklärt: Statt der „tatsächlich vom Bund gezahlten Monatspauschale von 108,48 Euro hätte diese 311,45 Euro betragen“.

Seit vielen Jahren wird bereits über die Höhe der Beiträge, die aus Steuermitteln für versicherungspflichtige Hilfebedürftige gezahlt werden, diskutiert. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der GKV und steigenden Zusatzbeiträgen flammt die Debatte wieder auf. Im Koalitionsvertrag 2021 versprach die Ampel: „Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln.“ Dem ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.

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