GesetzesentwurfBundeseinheitliches Berufsprofil für Pflegefachassistenz
Berlin (pag) – Ein neuer Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Das geplante Pflegeassistenzeinführungsgesetz sieht unter anderem vor, das Berufsprofil für Pflegefachassistenz bundeseinheitlich zu gestalten und attraktivere Ausbildungsbedingungen zu schaffen.
Bis 2055 sind 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige zu erwarten, die Zahl steigt von fünf Millionen in 2021 auf 6,8. Parallel scheiden altersbedingt mehr Pflegekräfte aus dem Erwerbsleben. Im Jahr 2049 fehlen zwischen 280 000 und 690 000 Kräfte. Diese Zahlen des Statistischen Bundesamtes kursierten in letzter Zeit medial. „Es ist eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung durch eine umfassende Stärkung der personellen Grundlagen zu sichern“, heißt es im 92 Steiten starken Referentenentwurf.
Eigenständig und bundeseinheitlich soll das Berufsprofil für Pflegefachassistenz künftig aussehen. Ein Novum, denn heute ist die Pflegeassistenzausbildung landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Autoren des Entwurfs erklären: Eine Untersuchung ergebe „27 verschiedene Ausbildungsgänge, die sich inhaltlich u.a. in der Profilbildung, der Ausrichtung auf die verschiedenen Versorgungsbereiche sowie in puncto Anspruchsniveau und formal z.B. hinsichtlich der Ausbildungsdauer, der Zahlung einer Ausbildungsvergütung und der Finanzierung deutlich unterscheiden.“ Die bisherigen Konzepte werden von der bundeseinheitlichen Ausbildung abgelöst.
Obligatorisches Element der Ausbildung ist die praktische Arbeit in der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege, ambulant und stationär. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. Ohne Schulabschluss bedarf es einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Insgesamt 18 Monate umfasst die Ausbildung in Vollzeit. Zur monetären Frage heißt es im Referentenentwurf, vorgesehen sei eine „angemessene Ausbildungsvergütung“. Bisher seien lediglich die Hälfte der Auszubildenden vergütet worden.