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12.04.2022

Ungewollte Kinderlosigkeit Bundesinitiative finanziert 50.000 Kinderwunschbehandlungen

Berlin (pag) – Das Bundesfamilienministerium meldet anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“ mehr als 50.000 geförderte Kinderwunschbehandlungen. 14.000 seien allein im vergangenen Jahr durch Bund und Länder finanziert worden.

Fast jedes zehnte Paar zwischen zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um diesen Paaren zu helfen, wurde vor zehn Jahren die Bundesinitiative ins Leben gerufen. Gefördert werden Behandlungen vom ersten bis vierten Behandlungszyklus der In-vitro-Fertilisation sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion. Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des für die Paare verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit der Krankenversicherung. Beim vierten Versuch reduziert sich der Selbstbehalt der Ehepaare auf bis zu 50 Prozent, da die Krankenkassen den vierten Versuch in der Regel nicht mehr fördern.
Für Paare, die in nicht-ehelicher Gemeinschaft leben, verringert sich der Zuschuss, weil nur verheiratete Paare eine Kinderwunschbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch bis zu 12,5 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 25 Prozent.

Der Bundeszuschuss für Kinderwunschbehandlung wird nur dann gewährt, wenn sich die Bundesländer mit einer Co-Finanzierung beteiligen. Derzeit unterstützen Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kinderlose Paare.
Gleichgeschlechtliche Frauenpaare werden in Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland aus Mitteln der Bundesinitiative gefördert. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel kündigte den weiteren Ausbau der Initiative in den nächsten Jahren an: Dabei solle „eine Unterstützung auch unabhängig von Familienstand und sexueller Identität“ möglich werden.

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