Direkt zu:

02.08.2018

PpSG Bundeskabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Berlin (pag) – Das Kabinett hat am 1. August den Entwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Es sieht unter anderem voll finanzierte neue Pflegestellen in der Altenpflege und am Krankenhausbett vor. Die veranschlagten Kosten könnten noch steigen, teilt Jens Spahn (CDU) vor Journalisten in Berlin mit.

In der Altenpflege werden danach 13.000 zusätzliche Stellen erstmalig vollständig von der Sozialversicherung finanziert. Jede zusätzliche Pflegekraft im Krankenhaus wird von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) bezahlt. Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern sollen ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt, Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege voll übernommen werden, der Krankenhausstrukturfonds ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro pro Jahr finanziert werden. Vorgesehen sind auch Maßnahmen zur Digitalisierung, Entbürokratisierung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um Anreize für mehr Ausbildung zu schaffen. „Wer auf Dauer zu wenige Pflegekräfte hat, der muss Behandlungszahlen reduzieren, der muss möglicherweise Abteilungen schließen“, befeuert Spahn zudem die Debatte um Personaluntergrenzen in Krankenhäusern.

Die Maßnahmen kosten. Für die zusätzlichen Stellen in den Pflegeheimen sind rund 640 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, bei den Krankenhäusern für weitere Pflegekräfte ein weiterer dreistelliger Millionenbetrag. Für die Soziale Pflegeversicherung entstehen geschätzte Zusatzausgaben von 240 Millionen Euro allein in 2019. „Wenn es teurer wird, würde ich mich in diesem Fall freuen, weil das zeigt, dass zusätzliche Pflegekräfte eingestellt wurden“, sagt Spahn. Geld genug sei mit Blick auf die Finanzreserven der Krankenkassen da.

Die hohen Kosten gingen zu Lasten der Versicherten, kritisiert der Verband der Ersatzkassen (vdek). Die Kosten seien im ersten Jahr eine halbe Milliarde teurer, als noch im Referentenentwurf vorgesehen. Zudem müssten die Mehrausgaben – 2019 bereits 1,7 Milliarden Euro – fast komplett von den GKV-Beitragszahlern getragen werden. Auch die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, übt diese Kritik und sagt, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder der Ausbau der Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen im Kern keine Aufgaben einer Sozialversicherung seien. Anstelle dessen schlägt sie einen Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung vor.

Der beschlossene Gesetzentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, PDF, 122 Seiten, ist abrufbar unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PpSG_Kabinett.pdf