MVZ Bundesrat fordert Regulierungsgesetz
Berlin (pag) – In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg eine Entschließung gefasst: Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker zu regulieren.
Nach dem Willen der Länder soll ein MVZ-Regulierungsgesetz die Monopolstellungen einzelner Träger verhindern und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung stärken. In der Begründung verweist der Bundesrat auf das rasante Wachstum von MVZ mit dem Risiko von Konzentrationsprozessen. Die steigende Zahl investorengetragener MVZ gefährde zudem eine flächendeckende, umfassende Versorgung. So verlagerten Investoren die Versorgungskapazitäten tendenziell in lukrative Ballungsgebiete und legten einen stärkeren Fokus auf gut skalierbare und umsatzsteigernde Leistungen mit der möglichen Folge, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird.
Die Entschließung sieht ein bundesweites MVZ-Register und eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild vor. Krankenhäuser sollen künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein Zentrum gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen. Die Entschließung enthält außerdem Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen: Vorgesehen ist ein besonderer Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.
Die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren warnt angesichts der Initiative vor einer Verschlechterung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung. „Wir laufen sehenden Auges in einen Versorgungsnotstand und als Antwort will der Bundesrat auch noch die Zahl der möglichen Praxen einschränken – das passt für mich nicht zusammen“, sagt Sibylle Stauch-Eckmann.
Die Entschließung ist der Bundesregierung zugeleitet worden. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.