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29.09.2025

OrganspendeBundesrat startet neuen Anlauf zur Widerspruchslösung

Berlin (pag) – Alle Bürger sollen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben, fordert der Bundesrat. Für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung haben die Länder erneut einen Vorstoß unternommen.

Der Bundesrat möchte, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten. Dafür legt er dem Bundestag den von den Ländern bereits beschlossenen Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor. 
Der Gesetzesantrag stammt aus der Feder von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Länder Berlin und Hamburg seien beigetreten. Federführend soll wieder Nordrhein-Westfalen sein. 

Die Situation der Organspende sei von einem „signifikanten Organmangel“ gekennzeichnet, heißt es im Antrag. In Zahlen: Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation berichtet. Insgesamt stagniere die Zahl an Organspendern seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau. „Folge des Organmangels ist der Tod auf der Warteliste beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein Organangebot“, heißt es im Antrag. In der Praxis liege bei weniger als 20 Prozent der Fälle möglicher Organspender ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Meist müssten Angehörige die Entscheidung übernehmen, die in der Situation oft überfordert seien. Dabei liegen hiesige Zustimmungsraten zur Organspende bei über 80 Prozent, erinnert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir haben also keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten – sondern ein Dokumentationsproblem.“

Mit der Einführung der Widerspruchslösung sollen Menschen stärker als zuvor angehalten werden, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Das Recht des Einzelnen, sich ohne Begründung für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibe unangetastet.

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