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30.09.2020

Krankenhäuser
 
Bundesrechnungshof zeichnet düsteres Bild
 

Berlin (pag) – Der Bundesrechnungshof regt für die Krankenhausversorgung eine Grundgesetzänderung an. Dadurch könnten Finanzierungs- und Planungsverantwortung wieder zusammengeführt werden. Das empfiehlt die Behörde in ihrem Bericht „über die Prüfung der Krankenhausfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung“, der an den Haushaltsausschuss des Bundestags gegangen ist.
 

Das duale Finanzierungssystem sieht der Bundesrechnungshof als gescheitert an. „Die Länder entscheiden nach der gesetzlichen Systematik alleinverantwortlich über Standorte und Schwerpunkte der Versorgung. Ihrer Finanzierungsverantwortung kommen sie indes nicht nach, große Teile der investiven Kosten werden zweckwidrig aus Mitteln der GKV-Beitragsgemeinschaft bestritten“, beschreibt der Bundesrechnungshof die Lage. Finanzierungs- und Planungsverantwortung sollten in eine Hand gelegt werden. „Dies schließt eine Änderung grundgesetzlicher Bestimmungen notwendigerweise ein“, heißt es im Bericht.

Generell zeichnet der Bundesrechnungshof ein düsteres Bild der derzeitigen Krankenhauslandschaft in Deutschland: „40 Prozent der Krankenhäuser verzeichnen Verluste, für über ein Zehntel besteht erhöhte Insolvenzgefahr.“ Der Ab- und Umbau von Kapazitäten sowie die Schließungen von Häusern oder Abteilungen verlaufe ungesteuert. „Es besteht keine übergreifende Zielsetzung zwischen Bund und Ländern, wie die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden sollen“, hält der Rechnungshof fest. Neben der Zusammenlegung von Finanzierungs- und Planungsverantwortung rät er zu mehr Mindestmengen, mehr sektorenübergreifender Versorgung und mehr Qualitätsvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Zudem könnte der Bund weitere Mitsprachemöglichkeiten bekommen. Eine weitere Empfehlung lautet: „Die Krankenhausplanung sollte strikt am medizinischen Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet sein sowie die demografische Entwicklung und Effekte des medizinischen Fortschritts berücksichtigen.“