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13.10.2021

Embryoiden-Forschung Bundesregierung: Ethische Einordnung unzureichend

Berlin (pag) – Die Zahl der Forschungsvorhaben mit importierten humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) ist zurückgegangen. Das zuständige Robert Koch-Institut hat im Berichtszeitraum 2018/2019 21 Genehmigungen erteilt. Das geht aus dem „Neunten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes“ hervor. 2016/2017 waren es noch 27.

Dem Bericht zufolge werde in Deutschland mit hoher Qualität an hES-Zellen und humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) geforscht. Das Interesse sei ungebrochen und die Forschung habe Technologien wie Reprogrammierung, Gen-Editierung, Einzellzellanalyse oder 3D-Organoide konsequent weiterentwickelt. „Die größten Neuerungen im Bereich der Forschung sind auf dem Feld der Organoide zu verzeichnen und den Möglichkeiten, die diese dreidimensionalen organähnlichen Strukturen zur Aufklärung von Krankheitsmechanismen und zur Entwicklung von neuen Medikamenten und deren Testung bieten“, schreiben die Autoren.

Allerdings erwähnt der Bericht auch Konfliktpotenzial. So hätten Wissenschaftler das im Stammzellgesetz enthaltene „Verbot der Nutzung von hES-Zellen außerhalb des Forschungskontextes wiederholt im Hinblick auf seine negativen Effekte für die Entwicklung von neuartigen Therapien im deutschen Forschungsraum problematisiert“. Die Forscher wünschten sich, dass die Regelung überprüft werde.

Weiter heißt es, dass eine ethische Einordnung zur Embryoiden-Forschung noch nicht ausreichend erfolgt sei. Der Diskurs werde aber bereits aktiv geführt. „Es sollte davon ausgegangen werden, dass die Zellkulturmethoden sich über die nächsten Jahre so weit verbessern, dass die Modelle Schlüsselmerkmale der frühen menschlichen Entwicklung aufweisen und dem menschlichen Embryo immer ähnlicher werden können“, schreiben die Autoren. Um mit dem Tempo der Wissenschaft Schritt zu halten, sollte ein ethischer Rahmen definiert werden.

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