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01.08.2019

Urteil Bundessozialgericht schränkt Kassen ein

Kassel (pag) – Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist erwünscht. Alles erlaubt ist ihnen dabei aber nicht. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt Werbung mit Rabatten verboten und dem Erfindungsreichtum bei Wahltarifen Grenzen gesetzt.

In den beiden vom BSG entschiedenen Fällen geht die AOK Rheinland/Hamburg „baden“. Die Richter in Kassel kassieren unter anderem sowohl einen Wahltarif, durch den Versicherte sich gegen Prämien einen Auslandskrankenschutz erkaufen können. Verboten wird der AOK aber auch, auf ihrer Webseite mit Rabatten bei bestimmten „Vorteilspartnern“ zu werben. Mitglieder wurden so Vergünstigungen bei Kochkursen, in Saunen, Freizeitparks oder beim Kauf von Fahrrädern versprochen. Gegen diese Rabattaktion zog der Verband der Ersatzkassen vors Gericht. Der Wahltarif mit den Auslandsleistungen stieß der privaten Continentale Krankenversicherung sauer auf.

Krankenkassen dürfen zwar Wahltarife anbieten, damit aber nicht entgegen dem Gesetz einfach ihren Tätigkeitskreis erweitern. Der Wahltarif Kostenerstattung dürfe nicht dafür genutzt werden, den Leistungskatalog etwa um Auslandsbehandlungen zu erweitern, so das BSG. „Leistungserweiternde Gestaltungen“ seien nur als „Leistungen für alle Versicherten einer Krankenkassen möglich“, die mit dem allgemeinen Beitrag abgegolten werden. Die Werbung mit den Vorteilspreisen verbietet das BSG der AOK Rheinland/Hamburg, weil sie damit ihren gesetzlich bestimmten Aufgabenkreis verlasse. Die Kasse informiere damit nicht sachlich und „umfassend“ über Leistungserbringer, sondern lenke das Augenmerk der Mitglieder nur auf ausgesuchte Vorteilspartner.

Erfreut zeigt sich naturgemäß der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) von dem Wahltarif-Urteil des BSG. Nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit habe das Gericht die Rechtsauffassung des PKV-Verbands bestätigt, dass als Wahltarife angebotene Zusatzversicherungen rechtswidrig sind. „Solche Wahltarife sind systemfremd in der GKV und ein Übergriff in den funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungsmarkt.“

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