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14.05.2020

Gesetz Bundestag beschließt Reform zu Berufskrankheiten

Berlin (pag) – Der Bundestag verabschiedet mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ ein umfangreiches Reform-Paket. Neben den Regierungsfraktionen stimmen auch die Grünen zu, die AfD stimmt dagegen. Die Linke und FDP enthalten sich. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz u.a. die Anerkennung von Berufskrankheiten erleichtern.

Der sogenannte Unterlassungszwang, der bislang für neun von insgesamt 80 Berufskrankheiten gilt, wird abgeschafft. Der Passus sah vor, dass bestimmte Berufskrankheiten nur dann als solche anerkannt werden, wenn Betroffene die gesundheitsgefährdende Tätigkeit aufgeben. Statt zur Aufgabe des Berufes gezwungen zu werden, sollen Versicherte laut Gesetzesänderung fortan an „individualpräventiven Maßnahmen der Unfallversicherungsträger“ teilnehmen, um eine Verschlimmerung ihrer Krankheit zu verhindern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Änderung in einer Stellungnahme als „Meilenstein in der Sozialgesetzgebung“. Betroffene müssten damit keine existenzbedrohenden Situationen mehr aushalten, um Leistungen zu erhalten, so Anja Piel, Mitglied im DGB-Vorstand.
Gleichzeitig soll der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten, der als internes Beratungsgremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissenschaftliche Empfehlungen und Stellungnahmen erstellt, gestärkt werden. Er erhält im Zuge einer Gesetzesänderung die bisher fehlende rechtliche Legitimation sowie organisatorische Unterstützung durch eine eigene Geschäftsstelle.
Eine weitere Änderung betrifft die Sozialversicherungswahlen. In einem Modellprojekt sollen die Wahlberechtigten bei der kommenden Wahl im Jahr 2023 erstmals online abstimmen können – die Stimmabgabe per Briefwahl bleibt aber weiterhin möglich. Die Online-Wahl solle helfen, das Interesse der Versicherten an der Selbstverwaltung zu stärken und neue Wählergruppen zu erschließen, heißt es im Begründungstext des Gesetzes. Mit seiner Entscheidung habe der Bundestag „die Tür zur digitalen Zukunft von Wahlen aufgestoßen“, sagt Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.