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17.05.2022

AbtreibungenBundestag diskutiert erstmals Streichung von §219a

Berlin (pag) – Die geplante Streichung des §219a Strafgesetzbuch (StGB) kommt voran. Der Bundestag debattiert einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Regierung in erster Lesung.

Der Gesetzentwurf sieht die Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB vor. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch nicht indizierte Abbrüche erfasst werden. Ärztinnen und Ärzten sachliche Information im Internet zu verbieten, ist laut Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) ein „Anachronismus“ und eine „Ungerechtigkeit“. Die Gefahr abstoßender und irreführender Werbung bestehe durch die Erweiterung des HWG und das ärztliche Berufsrecht nicht. Die Versorgungslage für Frauen sei durch §219a StGB „sehr schlecht geworden“, sagt Carmen Wegge (SPD). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigt an, man wolle noch einen Schritt weitergehen und „die Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB treffen“. Dazu wolle man eine Kommission für reproduktive Selbstbestimmung ins Leben rufen.

Die Fraktion Die Linke unterstützt die geplante Aufhebung des Werbeverbotes. Darüber hinaus fordert sie in einem Antrag die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Streichung des §218 StGB. Man brauche eine Kommission, die feststellt „wie“ und nicht „ob“ dies möglich ist, fordert Heidi Reichinnek (Linke).

Die Unionsfraktion hat ebenfalls einen Antrag eingebracht, der sich gegen die Aufhebung des Paragrafen ausspricht. Abtreibung „darf nicht verharmlost werden“, fordert ihre Abgeordnete Nina Warken. Der Union fehle im Gesetzentwurf der Blick auf das Ungeborene.

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