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08.07.2020

Chronische Erkrankung Bundestag setzt Nationale Diabetes-Strategie aufs Gleis

Berlin (pag) – Nach jahrelangem Ringen ist sie beschlossen: die Nationale Diabetes-Strategie. Dass sie auf den Weg gebracht wurde, wird allgemein begrüßt, doch die konkreten Inhalte enttäuschen viele Experten.

Der Bundestag hat bei Enthaltung der Opposition den Antrag von CDU/CSU und SPD „Start einer Nationalen Diabetes-Strategie“ angenommen. Damit fordert das Parlament die Bundesregierung unter anderem auf, Prävention und Versorgungsforschung zu Adipositas und Diabetes mellitus voranzutreiben. Gegenüber der Bundesärztekammer solle sie darauf hinwirken, dass Adipositas, gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung verstärkt berücksichtigt wird. Laut Antrag ist eine individuelle, multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit Adipositas Grad 1 bis 3 in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen zu ermöglichen. Eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenbehandlung soll sichergestellt werden. Es müsse auch geprüft werden, ob der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden sollte, eine Richtlinie über die multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit einem krankhaften Übergewicht (Grad 1 bis 3) zu beschließen. Ebenso seien Versorgungsangebote für Diabetes bekanntzumachen und weiterzuentwickeln. Geplant ist außerdem eine freiwillige Zuckerreduktion in Erfrischungsgetränken von 15 Prozent bis 2025.

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten begrüßt den Beschluss, kritisiert die Inhalte zur Prävention aber als grob unzureichend. Nur eine Maßnahme sei wirklich als Fortschritt zu bezeichnen: Kinderlebensmittel sollen künftig dem Nährwertprofil der WHO entsprechen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft spricht von einer „Strategie light“. Die Ernährung käme zu kurz – ein wesentlicher Kern der Diabetesprävention. Für die Deutsche Adipositas Gesellschaft handelt es sich um einen wichtigen politischen Durchbruch mit Signalwirkung an den G-BA und die Krankenkassen, denn: In dem Antrag wird vorgeschlagen, eine leitliniengerechte Regelversorgung der Adipositas-Erkrankung Grad 1-3 zu etablieren.