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16.01.2020

Organspende Bundestag stimmt gegen Widerspruchslösung

Berlin (pag) – Die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung für Organspenden kommt nicht. Der Bundestag stimmt stattdessen nach einer emotionalen Debatte für die Zustimmungslösung. Diese sieht auch ein Online-Register zur Spendenbereitschaft vor.

Der Antrag einer Zustimmungslösung, der unter anderem von Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) eingebracht wurde, hat in der Schlussabstimmung 432 Befürworter und 200 Gegenstimmen. So soll eine Organentnahme nur möglich sein, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt wird. Baerbock schlägt vor, dass Bürger mindestens alle zehn Jahre bei der Beantragung eines Personalausweises beim Bürgeramt oder beim Arztbesuch auf das Thema Organspende angesprochen werden. Bestandteil der Zustimmungslösung ist ein zentrales Online-Register, in dem jeder Bürger seine Spendenbereitschaft dokumentieren kann – diese Entscheidung könne jederzeit geändert werden. Ärzte hätten Zugriff auf dieses Verzeichnis. Für Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) ist ebenfalls klar: „Schweigen kann niemals als Zustimmung gewertet werden“. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unterstützt diese Sichtweise: „Eine Spende muss Spende bleiben, dies verträgt sich nicht mit Automatismus“.

Der Antrag um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scheitert dagegen. Nach diesem Entwurf wird jeder Bürger automatisch Organspender, wenn er sich nicht ausdrücklich dagegen entschieden hat. Das Leid der Patienten wiege stärker als das Selbstbestimmungsrecht, sich nicht entscheiden zu wollen, sagt er. Prof. Karl Lauterbach (SPD) spricht sich ebenfalls für eine Widerspruchslösung aus. Zugleich betont er, dass es keine Spenderpflicht gebe. „Das, was ich will und mir selbst zugutekommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben“, sagt er. Es sei unethisch, ein Organ nehmen zu wollen, aber nicht bereit zu sein, zumindest Nein zu sagen, wenn man nicht spenden will.

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