KHVVGBundestag verabschiedet Lauterbachs Revolution
Berlin (pag) – Die größte Gesundheitsreform der vergangenen Jahrzehnte ist beschlossene Sache. Mit den Stimmen der Ampelfraktionen verabschiedet der Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) stets als „Revolution“ bezeichnet.
„Wir brauchen diese Reform und zwar jetzt“, appelliert Lauterbach an die Abgeordneten. Sie schütze und rette auch die kleinen Krankenhäuser auf dem Land. Mit dem KHVVG würden Unterversorgung, Überversorgung und Fehlversorgung angegangen.
Künftig sollen sich Krankenhäuser zu 60 Prozent aus Vorhaltepauschalen finanzieren und nur noch zu 40 Prozent aus den DRGs. Die Kliniken erhalten diese Pauschalen für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Weitere Ziele sind eine Qualitätssteigerung der stationären Versorgung sowie Entbürokratisierung. Einen Tag vorher hat der Gesundheitsausschuss noch 50 Änderungsanträge auf den Weg gebracht. So soll unter anderem ein Arztpersonalbemessungsinstrument für Krankenhäuser entwickelt werden. Außerdem können Kliniken, die „quantitativ eine besondere Bedeutung für die stationäre somatische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einnehmen“ aus dem Vergütungssystem herausgenommen werden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Dort hat Lauterbach das von Ländern, Krankenhausverbänden und Opposition geforderte Auswirkungsanalysetool vorgestellt. Im Ausschuss gibt der Minister zu, so schildert es der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Tino Sorge, dass das Instrument im Vorfeld bereits Mitgliedern der Ampelfraktionen bekannt gewesen sei. Im Plenarsaal wirft er Lauterbach vor: „Sie haben Dinge vor dem Parlament verheimlicht.“ Eine Reform sei unstrittig. „Aber die Art und Weise, wie Sie das Gesetz über die Rampe heben wollen, ist eine Farce.“
Viele Länder sind auf der Zinne. Medienberichten zufolge erwägen Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das KHVVG ist nicht zustimmungspflichtig gestaltet und soll am 22. November im Bundesrat behandelt werden. Der GKV-Spitzenverband appelliert an die Länder, von einer Blockade abzusehen. „Wir können uns nicht erlauben, auf die perfekte Reform zu warten und so den Reformstau weiter vorantreiben“. Doch auch die oberste Kassenvertretung übt Kritik, zum Beispiel am Transformationsfonds. Der Marburger Bund meint, dass die Reform hinter ihren Zielen zurückbleibe, die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt am Tag vor der Abstimmung: „So, wie der Entwurf jetzt ist, darf er nicht umgesetzt werden.“