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06.05.2020

Forschung Bundesverfassungsgericht prüft Datenweitergabe

Berlin (pag) – Die Datenweitergabe zu Forschungszwecken „wirft schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf“. Das sagen nicht Kritiker des Digitale-Versorgung-Gesetzes, sondern das Bundesverfassungsgericht. Eine einstweilige Anordnung auf Außerkraftsetzung der Vorschriften lehnt es trotzdem ab.

 

Der Grund: In einem Eilverfahren, in dem über eine einstweilige Anordnung entschieden wird, könnten nicht auf die Schnelle solche schwierigen Fragen gründlich beantwortet werden. Die Bedenken, die schon während des Gesetzgebungsverfahrens nicht nur von Datenschützern, sondern auch vom Bundesrat geäußert wurden, bedürften einer vertieften Betrachtung, die erst im Hauptsacheverfahren geleistet werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung.
Nach summarischer Prüfung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorschriften zur Datenweitergabe erst einmal weiter gelten. „Die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Vorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erweise, sind nach Ansicht der Kammer zwar von erheblichem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstünden, wenn die Vorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später als verfassungsgemäß erweise.“ Sollten Daten des Antragstellers genutzt werden, könnten dagegen Löschungsanordnungen ergehen, sollte die Datenweitergabe später für verfassungswidrig erklärt werden. Dagegen könnten Daten nicht für „wichtige gemeinwohlrelevante Belange wie für die medizinische Forschung genutzt werden“, wenn der Vollzug des Gesetzes jetzt schon untersagt würde. Auch werde die Evaluation digitaler Anwendungen erschwert. Ob das Bundesverfassungsgericht sich in einem Hauptsacheverfahren intensiv mit diesem kritischen Teil des Digitale-Versorgung-Gesetzes befassen wird, ist derzeit offen. Nach Auskunft des Gerichts ist noch keine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.