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09.03.2019

Medizinethik Bundesverfassungsgericht verhandelt über Sterbehilfe

Karlsruhe (pah) – Mitte dieses Jahres dürfte das Urteil fallen, ob das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Strafgesetzbuch verfassungsgemäß ist. Dann will das Bundesgesundheitsministerium festlegen, wie es mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe von Suizid-Mitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiter verfährt.

In der Woche vor Ostern, am 16. und 17. April, findet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu den sechs Verfassungsbeschwerden statt, die sich gegen § 217 StGB richten. Das teilt das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Beschwerdeführer sind Sterbehilfevereine aus Deutschland und der Schweiz, schwer erkrankte Personen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, sowie Ärzte aus der ambulanten und stationären Versorgung. Letztere halten den Paragrafen unter anderem für zu unbestimmt. Nach dem Wortlaut sei nicht sicher zu beurteilen, ob die Norm nicht auch bislang straffreie Formen der Sterbehilfe (indirekte Sterbehilfe und Behandlungsabbruch) und der Palliativmedizin erfasse, lauten die Begründungen. Das Urteil des Gerichts könnte im Sommer feststehen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bisher immer wieder betont, dass er das Votum des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB abwarten will, bevor er weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts trifft. Das hatte im März 2017 entschieden, dass der Staat – über das BfArM - im „extremen Einzelfall“ Betäubungsmittel an Patienten abgeben muss, um ihnen eine Selbsttötung zu ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Spahn wies das Bundesinstitut im Juni 2018 jedoch an, trotz des Urteils alle Anträge von Patienten abzulehnen. Eine staatliche Ausgabe von Suizidmitteln sei mit den Grundwerten der Gesellschaft und dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidhilfe nach § 217 StGB nicht vereinbar, hieß es zur Begründung. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht werde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht umgesetzt, argumentiert Spahn seither. Wenn das Verfassungsgericht sein Urteil gefällt habe, werde er die Position der Bundesregierung zur staatlichen Abgabe von letalen Betäubungsmitteln „im Lichte dieser Entscheidung“ überprüfen.

Im Herbst 2018 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, unheilbar Kranken in extremen Notlagen den Kauf von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Suizids zu ermöglichen. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss verwiesen.

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