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10.04.2018

Kassenwettbewerb BVA sieht Licht und Schatten

Bonn (pag) – Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat einen Sonderbericht zum Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. BVA-Präsident Frank Plate zufolge hat sich die wettbewerbliche Ausgestaltung im Wesentlichen bewährt, es gebe aber auch Schattenseiten.

„Wenn sich Krankenkassen nur noch als Unternehmen begreifen und ihre Marktbehauptung in den Vordergrund ihrer Bemühungen stellen, haben sie ihren Auftrag in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vergessen“, sagt Plate. Er kritisiert Satzungsleistungen, Wahltarife, Bonusprogramme, aber auch Selektivverträge, die häufig nicht zu der vom Gesetzgeber gewollten tatsächlichen Verbesserung der Versorgung führten. Stattdessen nutzten die Kassen diese „scheinbaren Leistungen“, um neue Mitglieder zu gewinnen oder aktuelle Mitglieder zu halten – ohne für sie einen echten Mehrwert zu schaffen. Der BVA-Chef sieht allerdings auch positive Aspekte des Wettbewerbs: Verkrustete Verwaltungsstrukturen seien aufgebrochen und Wirtschaftlichkeitsreserven gehoben worden, die Versorgung der Versicherten habe sich verbessert. Plate kündigt an, dass sich das BVA auch weiterhin daran beteiligen werde, einen fairen und solidarischen Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen weiterzuentwickeln.
Der Gesetzgeber hat vor 25 Jahren mit Einführung der freien Kassenwahl und des Risikostrukturausgleichs die gesetzlichen Krankenkassen in den Wettbewerb entlassen. Ziel war es, die Kassen in ein Konkurrenzverhältnis untereinander zu stellen, um Innovationen im Gesundheitswesen, eine bessere Versorgung sowie Serviceorientierung gegenüber den Versicherten zu fördern.

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