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23.03.2023

G-BA Cannabis-Verordnung geregelt

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung von medizinischem Cannabis als GKV-Leistung bei schweren Erkrankungen geregelt: G-BA-Chef Prof. Josef Hecken spricht von einer „bürokratiearmen Lösung“. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen.

Hecken zufolge handelt sich um einen in der Versorgungspraxis „sehr gut gangbarer Weg“, um eine gute und rechtssichere Versorgung von Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung sicherzustellen. Abgewogen wurde zwischen dem Bestreben, schwerkranken Menschen mit einer zusätzlichen Therapieoption zu helfen, und der notwendigen Arzneimitteltherapiesicherheit. Denn die Cannabisprodukte seien zum Teil gar nicht – oder nicht für diesen Einsatz – als Arzneimittel zugelassen und daher in keinem Zulassungsverfahren auf Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität geprüft worden. Deshalb habe der Gesetzgeber einen Genehmigungsvorbehalt statuiert, den der G-BA umsetzt.

Im Einzelnen gilt: Nur die Erstverordnung von Cannabis sowie ein grundlegender Therapiewechsel bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen. Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder der Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder anderen Extrakten in standardisierter Form bedürfen keiner erneuten Genehmigung. Wurde eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des G-BA erteilt, gilt diese auch weiterhin. Die Erstgenehmigung darf von den Kassen nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden. Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung. Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung oder bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung besteht zwar eine Genehmigungspflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt aber nur drei Tage. Es gibt keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung.

Die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, ist sicher, dass die neuen Regelungen zu einer „besseren Versorgung von chronisch kranken und in der Palliativversorgung befindlichen Menschen“ führen werden.

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