Fachgesellschaften CAR-T-Zelltherapie: Ungleichbehandlung von HIV-Patienten
München (pag) – HIV-positive Patienten werden meist von einer CAR-T-Zelltherapie ausgeschlossen, obwohl es dafür keine medizinischen Gründe gibt. Diese Ungleichbehandlung kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) als nicht hinnehmbar.
Etabliert hat sich die Behandlung beim diffus großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL), einer aggressiven Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Spricht ein DLBCL nicht auf die Erstlinientherapie an oder kehrt es wieder, wird auf die CAR-T-Zell-Therapie zurückgegriffen. Zumeist davon ausgenommen: HIV-positive Patienten.
Dabei zählten Immundefekte als Risiko zur Entwicklung eines Lymphoms und das DLBCL sei das häufigste aller HIV-Lymphome. Doch von klinischen Zulassungsstudien werden HIV-Patienten regelhaft ausgeschlossen, außerdem orientieren sich die Leitlinien zur Behandlung von Lymphomen an Menschen ohne HIV. Die Verwendung der CAR-T-Zell-Therapie bei HIV-Infizierten, „die an einem DLBCL erkrankt sind, wurde bisher von den Kostenträgern in aller Regel mit Verweis auf die nicht-verfügbaren Studiendaten und einer angeblichen Verfügbarkeit von äquivalenten Therapiealternativen abgelehnt“ kritisiert DGI-Präsidentin Prof. Maria Vehreschild.
Medizinisch sei die Diskriminierung nicht begründbar. Die DGHO betont in einer Stellungnahme: Aus der aktuellen Datenlage erschließt sich keine verringerte Wirksamkeit oder erhöhte Toxizität der CAR-T-Zell-Therapie bei HIV-Infizierten.
Prof. Vehreschild appelliert: „Das Vorliegen einer HIV-Infektion sollte heute wegen der sehr guten Therapiemöglichkeiten dieser Erkrankung keinen Hinderungsgrund für andere notwendige Behandlungen mehr darstellen. Dies gilt grundsätzlich – und auch für die Therapie von Krebserkrankungen, einschließlich der CAR-T-Zelltherapie.“