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28.05.2020

Referentenentwurf Corona: Spahn ebnet Weg für Testausweitung

Berlin (pag) – Die Verordnung zur Ausweitung der Coronatests auf symptomfreie Personen liegt vor. Diese müssen laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Krankenkassen zahlen, zum Beispiel für Angestellte in Krankenhäusern. Das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fließen. Die Regelung gelte rückwirkend zum 14. Mai, heißt es aus dem BMG.

Auch Menschen ohne Symptome können das SARS-CoV-2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden. Besonders Patienten, Bewohner und Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern können wir so besser schützen“, begründet Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die mit Spannung erwartete Verordnung. Der Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung.
Angeordnet werden die Tests demnach durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser kann die Aufgabe auch an Dritte übertragen. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten (Kriterien: mehr als 15 Minuten enger Kontakt oder Haushaltsmitglieder) und alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen wie Schlachthöfen, gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, wenn dort Coronafälle aufgetreten sind, heißt es aus dem BMG. Auch Nicht-GKV-Versicherte hätten Anspruch.
Die Laborkosten beziffert Spahns Haus auf 52,50 Euro pro Test. Infrage kommen insbesondere PCR-Tests, in Einzelfällen auch Antigentests. Antikörpertests sind ausgenommen.
Anders geregelt ist die Finanzierung bei Patienten, die voll- oder teilstationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Die „Kosten werden den Krankenhäusern durch die Kostenträger […] über ein Zusatzentgelt erstattet“, schreibt das BMG.
Tests für Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeeinrichtungen können bei Tätigkeitsbeginn erfolgen und ansonsten alle zwei Wochen wiederholt werden, heißt es im Entwurf. Bereits im Vorfeld forderte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in direktem Patientenkontakt sind, einmal pro Woche getestet werden“.