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12.05.2020

Expertenanhörung Bevölkerungsschutzgesetz II Coronatests: Kritik an Finanzierung

Berlin (pag) – Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz steht in der Kritik. Das zeigen die erste Beratung im Bundestag sowie die darauffolgende Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss.

Coronatests sollen nicht vollständig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen, wünscht sich Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im GKV-Spitzenverband, im Ausschuss. Unterstützt wird er von ver.di-Vertreterin Grit Genster. Sie begrüßt die Testausweitung prinzipiell. „Jedoch darf nicht, wie vorgelegt, die Kostenübernahme den gesetzlich Versicherten aufgebürdet werden“, sagt sie und macht sich für eine Steuerfinanzierung stark. Generell würden die Corona-Maßnahmen die GKV massiv belasten, meint Kiefer.

Die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – die einzelnen Ämter sollen laut Gesetzentwurf mit bis zu 150.000 Euro unterstützt werden – heißt Dr. Ute Teichert vom Bundesverband Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gut. „Es ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Sie spricht sich für eine dauerhafte Zusatzfinanzierung aus.

Die Rechtsverordnungsermächtigungen sieht der Staatsrechtler Prof. Thorsten Kingreen kritisch. Komme die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes wie von der GroKo geplant, könne Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Recht und das Gesetz, an das er gebunden ist, suspendieren und durch eigenes Recht ersetzen. „Alles, was Sie jetzt im Bundestag beschließen, kann übermorgen der Bundesminister für Gesundheit wieder beseitigen“, verdeutlicht er.

Die im Ausschuss genannten Einwände spiegeln die Kritik der Opposition im Bundestag wider. Dort rechtfertigt Spahn die Ausweitungen der Tests auf Kosten der Kassen – speziell in Krankenhäusern und in Pflegeheimen. „Das ist ganz, ganz wichtig, um insbesondere dort schnell und zügig nachvollziehen zu können, wenn es zu Infektionsherden kommt“, sagt er. Doch bei der Kostenverteilung signalisiert die SPD Umdenken. „Wir müssen uns langfristig mit dieser Finanzierungsfrage noch einmal auseinandersetzen“, sagt Fraktionsvize Bärbel Bas.

Am 14. Mai soll der Bundestag über das Gesetz abstimmen, einen Tag später könnte es dann im Bundesrat behandelt werden.