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11.01.2021

Referentenentwurf Coronavirus-Mutationen: BMG will Daten bündeln

Berlin (pag) – Labordaten über Mutationen des Coronavirus sollen künftig gezielter analysiert werden. Dafür ist eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Planung, die als Referentenentwurf vorliegt.

Derzeit sorgen die Virusvarianten aus Großbritannien und Nordirland (VOC202012/01) sowie aus Südafrika (501Y.V2) für Verunsicherung, da sie offensichtlich leichter übertragbar sind. „Durch die Analyse der Genomsequenzdaten des Virus können systematisch die Eigenschaften der verschiedenen Virusvarianten besser bestimmt und erforscht werden, sodass auch gezielte Maßnahmen ergriffen werden können“, heißt es im Entwurf zur Coronavirus-Surveillanceverordnung. Doch dazu müssten mehr Genomsequenzdaten untersucht werden. Das BMG will deswegen dafür infrage kommende Labore verpflichten, „die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut zum Zwecke der Krankheitserregersurveillance zu übermitteln. Wenn weitere epidemiologische Daten zu der Probe bekannt sind, sind diese ebenfalls zu übermitteln“. Pro Fall bekämen die Labore 200 Euro, die aus dem Bundeshaushalt fließen sollen. Abrechnungsmodalitäten will das BMG in die Hände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen legen.

Die rechtliche Grundlage für die Verordnung liefert das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.