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20.07.2018

Gemeinsamer Bundesausschuss Darmkrebsfrüherkennung jetzt schon ab 50 Jahren

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt in seiner jüngsten Plenumssitzung in Berlin die Richtlinie zum organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm.

Patienten bekommen künftig eine Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung einschließlich Informationen über Nutzen und Risiken der Untersuchungen –angebotene Früherkennungsleistung sind der Stuhltest und die Koloskopie. Neu ist eine strukturierte Datenerhebung zur Weiterentwicklung des Programms. „Männer und Frauen haben künftig Anspruch auf einen immunologischen Test ab 50“, sagt der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken. Zwischen 50 und 54 Jahren können sie den sogenannten iFOBT-Test auf occulte Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Sofern noch keine Früherkennung durchgeführt wurde, können sich Frauen und Männer zudem ab 55 Jahren dem Test alle zwei Jahre unterziehen. Bei auffälligen Stuhltests besteht die Möglichkeit einer Abklärungsuntersuchung. „Frauen haben ab 55 Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren, Männer ab 50 Jahren“, so Hecken. Grund für das frühere Screening-Angebot für Männer ist, dass diese gegenüber Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken.
Im Plenum hatte sich die Patientenvertretung für eine Darmkrebs-Vorsorge bei Männern bereits ab 45 Jahren, bei Frauen schon ab 50 Jahren ausgesprochen und für drei anstelle von zwei Vorsorgeuntersuchungen innerhalb von zehn Jahren geworben. Verwiesen wurde auf aktuelle Studien und Empfehlungen internationaler Fachgesellschaften hier früher anzusetzen, weil bereits jüngere Menschen häufiger an dieser Krebsart erkrankten. Die Vorschläge setzten sich jedoch nicht durch. Man richte sich laut Hecken einerseits nach europäischen Leitlinien, andererseits bestünde die Gefahr, dass Versicherte, die das Screening früh durchführen ließen und bei denen der Befund negativ sei, später nicht mehr zur Vorsorgeuntersuchung gingen. In jüngeren Jahren sei die „Trefferquote“ und Häufung aber geringer als später, so der G-BA-Vorsitzende. Der Beschluss sei für den Normalpatienten gedacht. Für die Patientengruppe mit familiärer Prädisposition liefe das Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für eine zuverlässige Anamnese und Erhebung entsprechender Daten.
Der Beschluss muss noch dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Die ersten Einladungsschreiben sollen durch die Krankenkassen ab 1. Juli 2019 versandt werden.