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01.06.2018

Tag der Organspende Debatte um Widerspruchslösung

Berlin (pag) – Anlässlich des weltweiten Tags der Organspende am 2. Juni wirbt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für den Organspendeausweis. Während die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die Deutsche Herzstiftung und andere Institutionen für mehr Aufklärung werben, fordern Fachgesellschaften der Ärzteschaft angesichts der zurückgehenden Spendebereitschaft die Einführung der gesetzlichen Widerspruchslösung.

„Sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, muss für uns alle zur Selbstverständlichkeit werden“, findet Spahn. Mehr als 10.000 Menschen warteten heute mehrere Jahre auf ein lebensrettendes Organ. Jeder solle eine Entscheidung treffen und diese mit dem Organspendeausweis dokumentieren. Weiter müsse Überzeugungsarbeit geleistet werden. „Zudem werden wir die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärken und die Vergütung so verbessern, dass sich die Kliniken wirklich um dieses Thema kümmern“, kündigt der Minister an. Aufklärung betreiben hauptsächlich die Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen. Sie müssen nach dem Transplantationsgesetz ihre Versicherten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr alle zwei Jahre über die Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende informieren. Versicherte sollen so in ihrer Entscheidung unterstützt werden.
Obwohl die deutsche Bevölkerung laut Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einer Organ- und Gewebespende zu über 80 Prozent positiv gegenüberstehe, sei die Zahl der Organspenden im Zeitraum von 2012 bis 2017 von 1046 auf nur noch 797 gesunken, stellt die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) fest. Der Prozentsatz der Krankenversicherten mit Organspendeausweis wachse nur schleppend und habe 2017 bei 36 Prozent gelegen. „Wir brauchen Reformen und müssen mit einem Wechsel weg von der Entscheidungslösung, die weltweit nur in Deutschland praktiziert wird und wenig bewirkt“, fordert daher DGU-Präsident Prof. Paolo Fornara. Zwar würden Versicherte von den Kassen aufgeklärt, entscheiden müsse sich aber niemand. Stattdessen solle die Widerspruchslösung eingeführt werden, nach der jeder Volljährige nach seinem Tod als potenzieller Organspender gelte, sofern er nicht zu Lebzeiten widerspreche. Erforderlich seien ferner bundesweit einheitliche Aufgaben und Arbeitsbedingungen für Transplantationsbeauftragte, eine angemessene logistische, personelle und finanzielle Ausstattung der Entnahmekliniken sowie eine bessere Nachsorge.

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