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12.02.2020

Neues Gutachten Debatte zu Lieferengpässen geht weiter
 

Berlin (pag) – Lieferengpässe nehmen weltweit zu, unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme. Und: Zwischen Engpässen und Ausschreibungsinstrumenten wie Rabattverträgen in Deutschland lässt sich kein Zusammenhang ableiten. Zu diesen Erkenntnissen kommt ein Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV).

Bei den in der Studie untersuchten EU-Staaten – Finnland, Italien, Niederlande und Schweden – komme es bei Arzneimitteln aus einem Rabattvertrag seltener zu Lieferengpässen als bei Arzneimitteln ohne einen solchen Vertrag, betont der Kassenverband. Als Hauptursache für Engpässe machen die Autoren Produktions- und Qualitätsprobleme seitens der Hersteller aus. Sie plädieren – ebenso wie der GKV-SV – für ein obligatorisches Melderegister. Damit gebe es „die notwendige Transparenz, um Lieferengpässe bewältigen oder sogar verhindern zu können“, sagt dessen Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis. Nach der bisherigen Regelung könnten Hersteller Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anzeigen, müssen das aber nicht tun.

Für das 68 Seiten umfassende Kurzgutachten sind die Wissenschaftler des Instituts der Gesundheit Österreich von einer Literaturrecherche ausgegangen und haben diese durch Fallbeispiele aus Europa vertieft. Für Finnland, Italien, die Niederlande und Schweden sowie anhand von sieben Wirkstoffen haben die Gutachter die Frage nach Lieferengpässen, deren Ursachen und mögliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe diskutiert. Dabei stützen sie sich auch auf Abfragen bei Melderegistern sowie Stakeholder-Interviews.

Kritik kommt vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Er hebt hervor, dass nach der Scharfschaltung der Rabattverträge im Jahr 2007 im rabattvertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten sei, die die Arzneimittelversorgung „massiv beeinträchtigt“. Verschärfte Melde- oder Lagerpflichten seien gut gemeint, verhinderten aber keinen Lieferengpass.

Der Bundestag verabschiedet in dieser Woche das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, das auch Regelungen zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln enthält.