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16.03.2022

Pflegebonus 2.500 Euro für Intensivpflegekräfte

Berlin (pag) – Die Einführung des Pflegebonus schreitet voran. Die vorgesehene Höhe der Prämien hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ festgeschrieben. Praxisangestellte gehen leer aus.

Laut der Formulierungshilfe, die der Presseagentur Gesundheit vorliegt, will der Bund insgesamt eine Milliarde Euro für Prämienzahlungen bereitstellen. Jeweils die Hälfte geht an Einrichtungen der Langzeitpflege und „besonders belastete“ Krankenhäuser. Intensivpflegekräfte, die 2021 mindestens drei Monate in der Intensivpflege gearbeitet haben, erhalten einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro, Beschäftigte auf bettenführenden Stationen 1.700 Euro. Personal in Pflegeeinrichtungen, das Pflegebedürftige betreut, erhält 550 Euro, Beschäftigte, die 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit den Pflegebedürftigen arbeiten, erhalten 370 Euro, alle anderen 190 Euro.

Die andauernde Pandemie „stellt das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlangt ihm besondere Leistungen ab“, heißt es in der Begründung. „Dieser besondere Einsatz […] soll durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen anerkannt werden.“ Als besonders belastet gelten 837 Krankenhäuser, die im Jahr 2021 mehr als zehn COVID-19-Fälle behandelt haben, die mehr als 48 Stunden beatmet werden mussten.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll die anspruchsberechtigten Krankenhäuser auf der Grundlage der Daten ermitteln, die ihm für das Jahr 2021 zur Verfügung stehen und bis zum 27. Mai eine Übersicht auf seiner Website veröffentlichen. Bis zum 15. Juni sollen die Kliniken die Anzahl berechtigter Intensivpflegekräfte an das InEK übermitteln, das dann die Prämiensumme ermittelt. Die Auszahlungsbeträge werden dem Bundesamt für Soziale Sicherung, dem BMG und dem GKV-Spitzenverband übermittelt, der das Geld dann an die Kliniken auszahlt. Die Krankenhausträger sollen die Prämien innerhalb von vier Wochen an die berechtigten Pflegekräfte überweisen.

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